Systemuntersuchung
Die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Bundesagentur für Arbeit haben für die Erstattung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die „Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung (DEÜV) zur Sozialversicherung“ aufgestellt. Alle Regelungen, auch die zur Beitragsberechnung und Übermittlung von Beitragsnachweisen, sind nach dem Sozialgesetzbuch geregelt.
Die Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen wird von der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt, die die Organisation der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) übertragen hat.
Detallierte Informationen zur Systemuntersuchung finden Sie im Internet.
Website zur Systemuntersuchung von Software-Programmen:
http://www.gkv-ag.de