Neutrale Datenzusammenführung

Qualitätsberichte Krankenhäuser
Die Krankenkassen haben die gesetzliche Aufgabe, die Qualitätsberichte im Internet zu veröffentlichen und können auf deren Basis die Versicherten vergleichend über die Qualitätsmerkmale der Krankenhäuser informieren und Empfehlungen aussprechen. Die Datenannahmestelle der ITSG macht die eingehenden Qualitätsberichte für die beauftragenden Kassen verfügbar, damit diese sie zur Information der Versicherten verwenden können.
Mit der Veröffentlichung der Qualitätsberichte für alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland ergibt sich die Möglichkeit, die Art und Anzahl der Leistungen der Krankenhäuser sowie deren Qualität flächendeckend transparent zu machen. Hierzu ist der strukturierte Qualitätsbericht einheitlich in einen Basis- und einen Systemteil gegliedert. Der Basisteil gibt einen systematischen Überblick über die Struktur- und Leistungsdaten, während der Systemteil allgemeinverständliche Informationen über das Qualitätsmanagement bereithält.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.g-qb.de.