Technische Vorgaben
Richtlinien, technische Beschreibungen
Das Abrechnungsverfahren nach SGB V §302 für Sonstige Leistungserbringer ist in den Technischen Anlagen definiert. Diese Technischen Vorgaben beschreiben auch die Versandwege und die Datenfernübertragung. Voraussetzung für den elektronischen Datenaustausch personenbezogener Daten ist ein geeigneter Schutz, wie er in der Security Schnittstelle für das Gesundheitswesen beschrieben ist.
Eine Dokumentation zum E-Mail-Verfahren ist die
» Spezifikation der Schnittstellen für die Übermittlung von Nachrichten mittels Electronic Mail (E-Mail) «.
Detailliertere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter www.gkv-datenaustausch.de.