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Willkommen beim ITSG-Trust Center


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Wichtige Hinweise zur Verwendung von Zertifikaten:

Im Datenaustauschverfahren ist pro Arbeitgeber oder Leistungserbringer nur ein Zertifikat für eine Betriebsnummer oder ein Institutionskennzeichen zu verwenden. Bei mehreren gültigen Zertifikaten zu einer Betriebsnummer oder einem IK muss gemäß den Spezifikationen für den Datenaustausch stets das Zertifikat mit der jüngsten Gültigkeit verwendet werden, da es sonst zu Verarbeitungsproblemen mit Rückmeldungen kommen kann.

Üblicherweise kann man über die meisten Lohn- oder Abrechnungsprogramme einen Zertifizierungsantrag erstellen. Bitte beachten Sie, dass während der Beantragungsphase keine wiederholte Schlüssel-Generierung durchgeführt werden darf, da es sonst zu Problemen mit dem Einlesen des beantragten Zertifikates kommt.

Gültigkeit von Zertifikaten aus Folgeanträgen

Die Zertifikate werden üblicherweise direkt nach der Beantragung mit einer Gültigkeit von 3 Jahren ab dem Erstellungsdatum veröffentlicht, dabei können individuelle Kundenanforderungen bezüglich des Gültigkeitszeitraums auch zum Vorgängerzertifikat nicht berücksichtigt werden.

Das Trust Center empfiehlt für Folgeanträge die Beantragung eines neuen Zertifikats für das PKCS-Verfahren ca. 2 bis 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eines bestehenden Zertifikats, um eine lückenlose Fortführung des elektronischen Datenaustauschs zu ermöglichen.

Aktuelles

Neue Anforderung für Antragslegitimation:

Ab dem 01.04.2012 wird für Erst-Zertifizierungsanträge von Arbeitgebern und Zahlstellen die Vorlage des Zuteilungsbescheids für eine Betriebsnummer bzw. Zahlstellennummer gefordert.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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Letzte Änderung:Montag, 19. März 2012