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Gültigkeit von Zertifikaten aus Folgeanträgen

Die Zertifikate werden üblicherweise direkt nach der Beantragung mit einer Gültigkeit von 3 Jahren ab dem Erstellungsdatum veröffentlicht, dabei können individuelle Kundenanforderungen bezüglich des Gültigkeitszeitraums auch zum Vorgängerzertifikat nicht berücksichtigt werden.

Das Trust Center empfiehlt für Folgeanträge die Beantragung eines neuen Zertifikats für das PKCS-Verfahren ca. 2 bis 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eines bestehenden Zertifikats, um eine lückenlose Fortführung des elektronischen Datenaustauschs zu ermöglichen.

Aktuelles

Änderung Zertifikatssperrung
Bitte beachten Sie, dass ab sofort die Sperrung eines Zertifikats nur noch schriftlich erfolgen darf und ein telefonischer Sperrauftrag nicht mehr zulässig ist. Nähere Infos finden Sie hier...
 
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Letzte Änderung:Mittwoch, 18. August 2010