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ELENA


ELENA, der Elektronische Entgeltnachweis, wurde von der Bundesregierung eingeführt, um Papierbescheinigungen für die Bewilligung von Sozialleistungen zu reduzieren und damit Bürokratiekosten zu senken. Das ELENA Verfahrensgesetz trat am 2. April 2009 in Kraft. Es regelt, wie die für die Bewilligung von Sozialleistungen erforderlichen Entgeltdaten elektronisch gemeldet, gespeichert und abgerufen werden.

Bislang stellten Arbeitgeber pro Jahr rund 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform aus. Diese Bescheinigungen sind die Grundlage für die Berechnung und Gewährung von Sozialleistungen. Im ELENA-Verfahren sollen nun zunächst die Papierbescheinigungen für Arbeitslosen-, Eltern- und Wohngeld durch elektronische Bescheinigungen ersetzt werden.

Seit 1. Januar 2010 melden Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS). Dazu nutzen sie den sogenannten „Multifunktionalen Verdienstdatensatz“. Er enthält verschlüsselte Daten für alle durch das ELENA-Verfahren ersetzten Bescheinigungen. Die ZSS ist ein Rechenzentrum, das bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) in Würzburg eingerichtet ist. Die ZSS speichert, verwaltet und übermittelt die gelieferten Datensätze verschlüsselt und pseudonymisiert.

Die Registratur Fachverfahren (RFV) fungiert als Anmeldestelle für den Teilnehmer im ELENA-Verfahren. Die RFV ist ein Rechenzentrum, das von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) betrieben wird. Jeder Bürger, der Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld beantragen und damit am ELENA-Verfahren teilnehmen will, muss sich hier – frühestens 2011 – entweder über einen mit dem Internet verbundenen PC mit geeignetem Kartenlesegerät oder über die Bundesagentur für Arbeit anmelden.

Die RFV hat noch eine weitere wichtige Funktion: Sie ordnet jedem Verfahrensteilnehmer ein Pseudonym (einen Zeichencode) zu. Denn im ELENA-Verfahren wird Datenschutz groß geschrieben: Die Identität eines Dateninhabers und seine persönlichen Daten werden getrennt voneinander verwaltet. Dadurch können die in der ZSS gespeicherten Daten keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Nur im Zusammenspiel zwischen ZSS und RFV ist dies möglich.

An der Entwicklung des ELENA Verfahrens war die ITSG von 2002 bis 2008 federführend beteiligt. Als Vorstufe für ELENA entwickelte die ITSG im Auftrag der Bundesregierung das sogenannte „JobCard-Verfahren“, das auf einen Vorschlag der Hartz-Kommission und auf Forderungen von Arbeitgeberverbänden zurückgeht.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.das-elena-verfahren.de

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Original-Url:http://www.itsg.de/Elena.ITSG
Letzte Änderung:Freitag, 15. Januar 2010