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Standards und Normen

Standards und Normen sorgen für effiziente Kommunikation und sicheren Datenaustausch. In Massenverfahren sind sie unverzichtbar. Hier ein Beispiel aus unserem Hause:

Systemuntersuchung
Laut Sozialgesetzbuch müssen Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise auf elektronischem Weg an die Krankenkassen übermitteln. Arbeitgeber dürfen dafür nur Entgeltabrechnungsprogramme einsetzen, die einer umfassenden Systemprüfung Stand gehalten haben und ein sogenanntes GKV-Zertifikat besitzen.
Im Auftrag der GKV führt die ITSG die dafür erforderliche Systemuntersuchung für Entgelt- und Zahlstellenabrechnungsprogramme durch und verleiht das begehrte GKV- Zertifikat.
Weitere Infos finden Sie hier.

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Original-Url:http://www.itsg.de/Standards_und_Normen.ITSG
Letzte Änderung:Donnerstag, 5. Januar 2012