Neutrale Datenzusammenführung

Kommunikationsserver
Arbeitgeber und andere Meldepflichtige sind gesetzlich verpflichtet, Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise sowie Meldungen zur Beitragserhebung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen elektronisch und verschlüsselt an die Datenannahme- und -verteilstellen (DAV) der gesetzlichen Krankenversicherung und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu übermitteln.
Seit 1. März 2010 betreibt die ITSG dafür, im Auftrag der Krankenkassenorganisationen, den GKV-Kommunikationsserver.