Pilotprojekt zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung; Krankschreibung) ist die Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Erkrankung des namentlich genannten Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von ihm auch schon vorher verlangt werden. Die Krankenkasse bekommt in der Regel innerhalb von drei Werktagen die Informationen auf den vereinbarten Vordrucken durch den Vertragsarzt bzw. den Versicherten mitgeteilt.
Da jährlich ca. 250 Mio. Arbeitsunfähigkeitsmeldungen erstellt und an ca. 3,3 Mio. Arbeitgeber übermittelt werden, bietet sich durch Elektronifizierung des Verfahrens die Erschließung folgender Nutenvorteile an:
- Die elektronische Fassung der eAU beseitigt Medienbrüche und reduziert die Erstellungs- und Übermittlungskosten.
- Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung kann sicherer und schneller an den Arbeitgeber und die Krankenkasse zugestellt werden.
- Das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung könnte die Versicherten von der Zustellpflicht an den Arbeitgeber sowie die Krankenkasse entbinden.
- Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung kann vom Arbeitgeber unmittelbar nach Ausstellung in der Produktionssteuerung berücksichtigt werden.
- Das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung sorgt für die lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen und sichert damit den korrekten Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld und im Umlageverfahren nach dem Aufwandsausgleichgesetz.
Im Rahmen des Pilotprojektes sollen die fachlichen und technischen Anforderungen an die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (eAU) von Ärzten an Krankenkassen und Arbeitgeber in Form eines Konzeptes erarbeitet werden. Auf dieser Basis soll eine Pilotanwendung eAU unter Verwendung von fiktiven Versichertendatender und, soweit möglich, unter Nutzung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur der Gesundheitskarte sowie des elektronischen Datenaustausches zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern erstellt werden.
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