Meldeportal KV264

So einfach kann es für Städte und Kommunen sein, Meldungen bei den Krankenkassen abzugeben: Einfach online anmelden und loslegen.
Das Meldeportal KV264 für Meldungen der Städte und Kommunen
Einfach, sicher, effektiv

Wer übernimmt die Behandlungskosten für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, zum Beispiel für Arbeits- und Erwerbslose ohne Krankenkassenmitgliedschaft, für weitere Hilfeempfänger und Asylbewerber? Paragraf 264 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) sieht vor, dass die Krankenkassen dafür aufkommen müssen, wenn eine Landesbehörde sie dazu auffordert. Die Patienten bekommen dafür auch eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgestellt, damit Ärzte, Therapeuten oder das Krankenhaus ihre Leistungen mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen können.

Der Datenaustausch zwischen den Landesbehörden – meistens den Kommunen oder Städten – sowie den Krankenkassen ist bisher oft papiergebunden erfolgt. Das verzögert die Bearbeitung und birgt potenziell Fehler bei der Übertragung auf oder vom Papier.

Das Meldeportal KV264 – benannt nach dem Paragraphen – ermöglicht die schnelle, elektronische Meldungsverarbeitung zwischen Städten bzw. Kommunen und den Krankenkassen. Anwender der Städte und Kommunen können mit KV264 elektronisch Meldungen an die Krankenkasse schicken.

Überblick
Unkomplizierte Bedienung für die Verwaltung, sorgfältige Planung im Hintergrund

Das Meldeportal bietet Ihnen eine einfache und intuitiv nutzbare Bedienung. Im Hintergrund sorgen umfangreiche Plausibilitätsprüfungen dafür, dass Meldungen vollständig und korrekt eingegeben und weitergeleitet werden. Alle Daten werden ausschließlich verschlüsselt versendet und die Auflagen des Datenschutzes werden jederzeit erfüllt.

Einfach ausprobieren

Um das Meldeportal KV264 zu nutzen, ist keine Installation erforderlich. Für einen ersten Eindruck können Sie das Meldeportal KV264 zunächst ohne echte Meldungsverarbeitung ausprobieren, nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

Für die reguläre Nutzung des Meldeportals KV264 ist aber eine Abstimmung zwischen Ihnen (Stadt/Kommune), der empfangenden Krankenkasse, Ihren IT-Dienstleistern und der ITSG GmbH erforderlich, da die Meldungsverarbeitung über Systemgrenzen hinweg sichergestellt werden muss.

eGK beantragen mit dem Meldeportal KV264

Darüber hinaus können die Kommunen im Meldeportal ein Bild für die eGK erstellen und mit dem Antrag auf Ausstellung einer eGK an die Krankenkasse schicken. Das Meldeportal KV264 sorgt dafür, dass die Meldungen automatisch die zuständige Krankenkasse erreichen. Bei den Krankenkassen wird in der Mitgliederbestandsführung maschinell ein Datensatz angelegt und parallel dazu der Versand der eGK angestoßen.

Technische Voraussetzungen

Grundsätzlich benötigen Sie neben dem Internetzugang einen aktuellen Browser. Wichtig ist, dass das Sicherheitsprotokoll TLS in der Version 1.0 sowie den HTML 5-Standard unterstützt wird. Weiterhin brauchen Sie

 

  • ein gültiges E-Mail-Postfach
  • einen Standard-Drucker und
  • einen PDF-Reader

 

Wenn Sie für die Beantragung einer eGK ein Bild (Porträt) aufnehmen und hochladen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie dazu eine Webcam und als Browser entweder Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Google Chrome benötigen.

Haben Sie Fragen zum Meldeportal 264?
1 Step 1

E-Mail-Adressen stimmen nicht überein.

Datenschutzhinweis
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right