Vertrauensstelle Krankenversichertennummer

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Jahr 2009 wurde die Vergabe einer neuen, eindeutigen Krankenversichertennummer (KVNR) erforderlich. Denn nur mit diesem übergreifenden Ordnungskriterium ist die korrekte Zuordnung der Daten dauerhaft möglich. Die Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) bei der ITSG teilt allen Versicherten eine lebenslang gültige Krankenversichertennummer zu, die sie identifiziert – eindeutig, einmalig und vertraulich.
Krankenversichertennummer (KVNR)
Krankenversichertennummer ist nicht gleich Rentenversicherungsnummer

Nach strengen gesetzlichen Vorschriften wird sie unter der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums aus der Rentenversicherungsnummer erzeugt. Denn die Rentenversicherungsnummer (RV-Nummer) selbst darf nicht auch als Krankenversichertennummer eingesetzt werden, da sie ein personenbezogenes Sozialdatum darstellt und damit dem Sozialgeheimnis unterliegt. Dafür verfügt die VST über einen eigenen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgegebenen Schlüssel.

Mit diesem Schlüssel erzeugt die VST eine pseudonymisierte Krankenversichertennummer und schickt diese an die Krankenkasse. Die Krankenversichertennummer ist also nicht identisch mit der Rentenversicherungsnummer bzw. der Sozialversicherungsnummer! Seit ihrer Einrichtung hat die VST dafür mittlerweile rund 100 Millionen Krankenversichertennummern erzeugt und an die gesetzlichen Krankenkassen der Versicherten übermittelt.

Weitere Informationen zur Eindeutigkeit der KVNR erhalten Sie auch in diesem PDF des GKV-Spitzenverbands.

FAQ zum Thema Krankenversichertennummer

Wie ist eine KVNR aufgebaut?

Die Krankenversichertennummer besteht aus einem alphanumerischen und einem numerischen Teil. Der unveränderbare Teil – dabei handelt es sich um die eigentliche Krankenversichertennummer, die ausschlaggebend für alle Verfahren ist – ist einer bestimmten Person, dem Hauptversicherten oder einem mitversicherten Familienangehörigen, zugeordnet und begleitet ihn ein Leben lang. Dieser Teil der Krankenversichertennummer hat zehn Stellen. Der veränderbare Teil enthält Informationen über die Krankenkasse. Die neunstellige Nummer ist das so genannte Institutionskennzeichen der Krankenkasse. Der Bezug eines Angehörigen zum Mitglied wird über einen weiteren Nummern-Teil hergestellt. Dieser ist insgesamt zehn Stellen lang. Für den Fall, dass für den unveränderbaren Teil (Stelle 1 – 10) und die Kassenzugehörigkeit (Stelle 11 – 19) in bestimmten Anwendungen nur ein Datenfeld zur Verfügung steht, ist eine zusätzliche Prüfziffer (Stelle 20) erforderlich. Werden alle drei Bestandteile der Krankenversichertennummer in einem Datenfeld verwendet, kommt ebenfalls eine zusätzliche Prüfziffer (Stelle 30) zum Einsatz.

Nähere Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie unter

www.die-gesundheitskarte.de.

Wie sicher ist die Technik bei der Vergabe einer KVNR?

Die Erzeugung einer Krankenversichertennummer erfolgt über komplexe technische Verfahren. Dabei kommen kombinierte Verschlüsselungs-Algorithmen zum Einsatz. Alle Verarbeitungsprozesse innerhalb der Vertrauensstelle werden protokolliert. Ein 4-Augen-Prinzip sorgt dabei ebenso für die erforderliche Sicherheit wie ein tägliches „Backup“ der Datenbestände. Die Daten- und Systemsicherheit erfolgt nach den Vorgaben des Grundschutzhandbuches des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und ist mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.

Wie entsteht eine neue KVNR?

Jeder Versicherte hat eine eindeutige RV-Nummer. Die Krankenkassen senden diese RV-Nummer an die VST.

Die VST pseudonymisiert die gemeldete RV-Nummer und erzeugt in einem sicheren technischen Verfahren eine Krankenversichertennummer (KVNR). Dabei erfolgt ein Abgleich mit den Nummern, welche die Datenstelle der Rentenversicherung als still- und totgelegt übermittelt hat.

Im Anschluss sendet die VST die neue KVNR ohne Bezug zur gemeldeten RV-Nummer an die Krankenkasse. Der gesamte Datenaustauschprozess zwischen der VST, den Krankenkassen und den Datenstellen der Rentenversicherung findet verschlüsselt und sicher statt.

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