Eingeschränkter Funktionsumfang bei sv.net: Jetzt aufs SV-Meldeportal umsteigen

Diese Fachverfahren sind betroffen

Seit dem 02.01.2024 ist sv.net nur noch in eingeschränktem Funktionsumfang verfügbar. Sie können dann für nachfolgende Fachverfahren keine Rückmeldungen der zuständigen Sozialversicherungsträger abrufen. sv.net ermöglicht zwar weiterhin die Abgabe von Meldungen bzw. die Abrufe für diese Meldungen, aber zum Abruf der Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger müssen Sie das SV-Meldeportal nutzen. Diese Einschränkungen sind Ergebnisse aus abgestimmten Vorgaben der Sozialversicherungsträger zur Umsetzung der Fachverfahren.

  • Verfahren AAG: Fehlerrückmeldungen zu Erstattungsanträgen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U1 und U2) und Rückmeldungen zur Erstattung bzw. Ablehnung
  • Verfahren ALG: Fehlerrückmeldungen zu Arbeitsbescheinigungen der Bundesagentur für Arbeit
  • Verfahren EEK: Rückmeldungen Entgeltersatzleistungen wie z. B. die Höhe bzw. das Ende der Entgeltersatzleistung oder die Antwort zur Vorerkrankungsanfrage
  • Verfahren EEL: Fehlerrückmeldungen zu Entgeltbescheinigungen
  • Verfahren ZAK: Fehlerrückmeldungen und Rückmeldungen im Zahlstellenmeldeverfahren wie z. B. Mitteilung zu Beginn und Ende der Beitragsabführungspflicht, Mitteilung des maximal beitragspflichtigen Versorgungsbezugs
  • Verfahren ZAV: Fehlerrückmeldungen zu Zahlstellenmeldungen
  • Verfahren VSA: Rückmeldungen der Versicherungsnummer des Beschäftigten, z. B. als Antwort auf eine Anmeldung zur Sozialversicherung ohne Versicherungsnummer
  • Verfahren DUA: Fehlerrückmeldungen zu Meldungen an die Sozialversicherung
  • Verfahren AKA: Fehlerrückmeldungen zu Meldungen zum Arbeitgeberkonto an die Krankenkasse
  • Verfahren BEA: Fehlerrückmeldungen zu Meldungen zur Beitragserhebung an die berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Verfahren UVL: Fehlerrückmeldungen zu Lohnnachweisen an die Unfallversicherung
  • A1 Antrag für Selbstständige: Meldungen zur Abgabe eines A1 Antrags für Selbstständige können nur noch bis zum 31.01.2024 aus sv.net übermittelt werden. Die Rückmeldungen dazu können mittels sv.net bis spätestens 29.02.2024 abgerufen werden.
  • DSFZ – Meldung: Das neue Verfahren DSFZ – Meldung über Beginn und Ende der Elternzeit steht in sv.net nicht zur Verfügung.

Wechseln Sie jetzt zum SV-Meldeportal

Da sv.net seit 02.01.2024 nur noch einen eingeschränkten Funktionsumfang hat und nur noch bis zum 30.06.2024 zur Verfügung steht, bitten wir Sie, zeitnah auf das SV-Meldeportal umzusteigen. Bei dem Wechsel beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Bennen Sie einen Firmenadministrator, der sich mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates zunächst registrieren muss.
  • Bei der Registrierung findet ein automatischer Abgleich zwischen der bei ELSTER hinterlegten und der anhand der angegebenen Betriebsnummer ermittelten Firmenadresse aus der Datei der Beschäftigungsbetriebes statt. Sollten diese voneinander abweichen, muss ein manueller Abgleich durch die Sachbearbeitung stattfinden. Sollten noch weitere Informationen von Ihnen benötigt werden, wird sich die Sachbearbeitung mit Ihnen per E-Mail in Verbindung setzen. Dieser Vorgang kann zu einer Verzögerung im Registrierungsprozess führen.
  • Im SV-Meldeportal müssen Sie die Stammdaten wie die Angaben zu den Mitarbeitern neu anlegen, da eine Datenübernahme aus sv.net nicht möglich ist.
  • Falls erforderlich, müssen Zugänge für Steuerberater über die Mandantenverwaltung eingerichtet werden.

Erfahren Sie sich jetzt mehr über die Funktionen des SV-Meldeportals, mit Videos und umfangreichem Begleitmaterial.

Zur Webseite SV-Meldeportal

Schauen Sie sich gerne das umfassende Video „Vorstellung SV-Meldeportal“ an, das in ca. 10 Minuten die Ausrichtung und die Funktionen des SV-Meldeportals darstellt.

Video: Vorstellung SV-Meldeportal

Bildquelle: Pexels, Bild-ID: 8573370, Fotograf: towfiqu barbhuiya

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