Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu sv.net/standard.
Häufig gestellte Fragen

1. Was ist sv.net?

sv.net steht für „Sozialversicherung im Internet“ und ermöglicht das unkomplizierte Erstellen und die verschlüsselte elektronische Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweisen etc. sv.net ist als Ausfüllhilfe kein Ersatz für Entgeltabrechnungsprogramme. Entgelte sowie Sozialversicherungs- und Steueranteile werden nicht berechnet. sv.net tritt damit nicht in Konkurrenz zu Entgeltabrechnungsprogrammen der kommerziellen Software-Anbieter.

2. Welche Voraussetzungen müssen für die Nutzung von sv.net erfüllt sein?

Sie verfügen über eine gültige Betriebsnummer, die Ihnen von der Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit zugeteilt wurde. Darüber hinaus verfügen Sie über einen Internet-Anschluss und können E-Mails versenden und empfangen. Um Ihre Quittungsbelege ausdrucken zu können, benötigen Sie ein an Ihr Betriebssystem angepasstes Programm zum Lesen von PDF-Dateien.

Weitere Informationen und die Systemvoraussetzungen finden Sie unter sv.net/standard.

3. Wo erhalte ich sv.net?

Die browserbasierte Anwendung sv.net/standard finden Sie unter der Adresse https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/.

4. Wann ist eine SV-Meldung ohne Angabe einer Versicherungsnummer möglich?

Eine Meldung ohne Rentenversicherungsnummer ist nur bei Anmeldungen (Meldegründe 10 – 13) oder bei einer gleichzeitigen An- und Abmeldung (Meldegrund 40) für kurzfristig Beschäftigte, Personengruppe 110 zulässig. Bei allen anderen Meldegründen, also Abmeldungen, Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen usw. ist die Angabe der Rentenversicherungsnummer gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Gegebenenfalls können Sie die Rentenversicherungsnummer bei der zuständigen Krankenkasse erfragen.

5. Ist sv.net mandantenfähig?

Mit einem Premium-Account können Sie sv.net/* mit mehreren Anwendern nutzen. Sie können nur noch die bestehende Premium-Mitgliedschaft nutzen, eine Neuregistrierung ist nicht mehr möglich!

6. Brauche ich für sv.net ein Zertifikat? / Wie erhalte ich ein Zertifikat für sv.net?

Für sv.net wird kein Zertifikat benötigt. Die verschlüsselte Datenübertragung ist in sv.net integriert und erfolgt über https.

7. Kann ich Daten z. B. aus einem fremden Lohnprogramm in sv.net importieren?

Nein, sv.net ist lediglich eine Ausfüllhilfe. Die Daten müssen manuell erfasst und gepflegt werden. Eine maschinelle Zuführung von Daten ist nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie hierzu auch die „Nutzungsbedingungen für sv.net“.

8. Kann ich meine SV-Meldungen, Beitragsnachweise etc. ausdrucken?

Klicken Sie nacheinander auf „Postfach“ und „Gesendete Objekte“, klicken auf die betreffende Zeile und anschließend auf die Schaltfläche „PDF anzeigen“. Um Ihre Quittungen anzeigen und ausdrucken zu können, benötigen Sie ein an Ihr Betriebssystem angepasstes Programm zum Lesen von PDF-Dateien. Solche Programme erhalten Sie im Internet zumeist kostenfrei. Falls ein solches Programm auf Ihrem Rechner noch nicht installiert ist geben Sie dafür in einer Internet-Suchmaschine z.B. den Begriff „pdf-reader“ ein.

9. Was kann ich machen, wenn ich meinen sv.net-Benutzernamen vergessen habe?

Sie können sich Ihren Benutzernamen per E-Mail zusenden lassen. Gehen Sie folgendermaßen vor:

Geben Sie in die Anmeldemaske nur Ihre Betriebsnummer ein – die weiteren Felder lassen Sie leer. Klicken Sie anschließend auf den Schalter „Benutzernamen vergessen“. Bestätigen Sie Ihre Anfrage durch Abtippen der angezeigten Zeichenfolge. Im Anschluss wird Ihnen eine automatisierte E-Mail mit Ihrem Benutzernamen an die hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt.

10. Was mache ich bei Fragen zum Ausfüllen von Formularen?

Für die fachliche Unterstützung in sv.net haben die Sozialversicherungsträger Mitarbeiter(innen) ausbilden lassen, die Ihnen bei Fragen zur Verfügung stehen. Eine Liste dieser fachlichen Ansprechpartner finden Sie nach Ihrer Anmeldung unter Hilfe > Kontakt > fachliche Ansprechpartner.

11. Wie wird die Liste der Krankenkassen, der Unfallkassen und der fachlichen sv.net-Ansprechpartner aktualisiert?

Aktualisierungen stehen automatisch zur Verfügung.

12. Was ist eine TAN? / Wo steht die TAN?

Für jede SV-Meldung, jeden Beitragsnachweis etc. (nachf. „Meldung“) die/den Sie erstellt und übermittelt haben, wird vom System automatisch eine eindeutige Transaktionsnummer (TAN) vergeben.

Die TAN wird grundsätzlich mit ausgedruckt/angezeigt. Sie finden Ihre TANs unter „Postfach“ > „Gesendete Objekte“.

13. Wie kann ich SV-Meldungen stornieren?

Fehlerhaft abgegebene SV-Meldungen sind zu stornieren und ggf. in richtiger Form erneut zu erstatten. Wird eine SV-Meldung storniert, so sind hier die ursprünglich gemeldeten Daten einzutragen.

Sie müssen die Daten neu manuell erfassen und im Formular das Feld „Stornierung“ anklicken.

 

14. Wie lösche ich meinen sv.net-Zugang?

BEVOR SIE IHREN SV.NET-ZUGANG LÖSCHEN BEACHTEN SIE BITTE:

Elektronische (Rück-)Meldungen von Sozialversicherungsträgern an Arbeitgeber, z. B.

  • Fehlernachrichten zu sv.net-Transaktionsnummern
  • Sozialversicherungsnummern
  • Vorerkrankungszeiten

können nur bei bestehender Registrierung und mit den sv.net-Zugangsdaten abgerufen werden, die Sie bei der Übermittlung der ursächlichen Meldung an die Krankenkasse verwendet haben.

Normal-Benutzer:

Geben Sie in der Anmeldemaske Ihre sv.net-Zugangsdaten aus Betriebsnummer, Benutzername und Kennwort ein und klicken Sie auf den Button „Registrierungsdaten“ (nicht auf „Anmelden“). Klicken Sie anschließend auf den Button „Benutzer löschen“, um Ihr sv-net-Benutzerkonto zu löschen.

Premium-Benutzer:

Als Administrator können Sie nicht mehr benötigte Benutzerkonten löschen (Unter Verwaltung >Benutzerverwaltung > Aktionen > Anzeigen/Bearbeiten auf die Schaltfläche „Löschen“ klicken).

Alternativ können Sie – sowohl als Normal- als auch als Premium-Benutzer – einen Löschauftrag an die ITSG senden. Beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall folgende Dokumente zwingend benötigt werden:

  • offizieller Löschauftrag auf Ihrem Geschäftspapier unter Angabe der zu löschenden Benutzerkonten
  • Kopie eines Legitimationsdokuments (Führerschein/Ausweiskopie) des Geschäftsführers
  • Betriebsnummernnachweis

Das Vorlegen des Betriebsnummernnachweises dient als Legitimationsgrundlage.  Dieser Nachweis stellt sicher, dass wir Sie als Meldeberechtige(n) für diesen Zugang legitimieren. Als Nachweis dient ein Betriebsnummernbescheid der Bundesagentur für Arbeit oder ein Schreiben einer Krankenkasse, auf dem die Betriebsnummer Ihres Unternehmens erkennbar ist.

Bitte beachten Sie, dass das Löschen personenbezogener Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne Vorlage dieser Dokumente nicht durchgeführt werden kann.

Die von Ihnen vorbereiteten Dokumente senden Sie bitte an:

  • per Fax an: 06104 / 600 50 -300
  • oder als E-Mail-Anhang an: hotline@itsg.de

Allgemeiner Hinweis:

sv.net-Benutzerkonten werden nach längerer Zeit der Nichtbenutzung (18 Monaten Inaktivität) bzw. bei der bevorstehenden Abschaltung von sv.net automatisch gelöscht.

15. Hinweise zum Cookie-Handling

Bitte beachten Sie folgende technischen Hinweise:

Sitzungsbezogene Cookies, die Windows später wieder selbsttätig löscht, müssen von Ihrem Rechner akzeptiert werden.

Stellen Sie das Cookie-Handling Ihres Internet-Browsers auf „mittel“ (Microsoft Edge). Verwenden Sie einen anderen Internet-Browser, kann sich die Einstellmöglichkeit an einer anderen Stelle befinden. Evtl. sollten Sie, sofern Sie sich dauerhaft trotz Beachtung der technischen Hinweise nicht „einloggen“ können, in Ihrem Webmedium (Edge, Firefox, Safari, Google Chrome etc.) den Browserverlauf, die privaten Daten (Firefox, Google Chrome) bzw. die Verlaufsdaten (Safari) löschen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass der Browser Safari laut den Systemvoraussetzungen nicht für die Nutzung von sv.net unterstützt wird.

16. Hinweise zur Portfreischaltung

Der verwendete Port, den Sie ggf. in Ihrer Firewall freischalten müssen, ist: https = Port 443

Evtl. sollten Sie, sofern Sie sich dauerhaft trotz Beachtung der technischen Hinweise nicht „einloggen“ können, in Ihrem Webmedium (IE, Firefox, Safari, Google Chrome) den Browserverlauf (IE), die privaten Daten (Firefox, Google Chrome) bzw. die Verlaufsdaten (Safari) löschen.

17. Wieso erhalte ich keine E-Mails (Registrierungsbestätigung, Antwort auf Passwortanfragen, Rückmeldungen) von sv.net?

Bitte beachten Sie, dass Ihr E-Mail-Postfach die Absenderadresse svnet-userreg(at)gkvnet-ag.de nicht als Spam behandeln darf. Sollten Sie die E-Mail nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden erhalten, überprüfen Sie bitte die von Ihnen in sv.net angegebene E-Mail-Adresse:

Geben Sie auf der Internetseite sv.net/standard (gkvnet-ag.de) Ihre sv.net-Zugangsdaten, bestehend aus Ihrer Betriebsnummer, sv.net-Benutzername und sv.net-Kennwort ein und klicken Sie auf die Schaltfläche „Registrierungsdaten“. Im Block „Meine Daten“ sehen Sie Ihren Registrierungsstatus und weiter unten stehend u.a. die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, die Sie hier ggf. korrigieren können. Bei einer Änderung müssen Sie auch Ihr sv.net-Kennwort erneut eingeben.

18. Kann ich sv.net auch mit einem anderen Betriebssystem außer Windows benutzen?

sv.net/standard ist grundsätzlich betriebssystemunabhängig.

19. Wie funktioniert die Datenübertragung der Meldungen und Rückmeldungen in sv.net?

Der Melde- und Rückmeldeweg in sv.net sieht folgendermaßen aus:

Vom Arbeitgeber-PC zum Sozialversicherungsträger, z. B. Krankenkasse:

Arbeitgeber-PC: Meldung wird verschlüsselt >

sv.net-Clearingstelle (ITSG) >

GKV-Kommunikationsserver >

Datenannahmestelle des Sozialversicherungsträgers >

Sozialversicherungsträger.

Meldung oder Rückmeldung eines Sozialversicherungsträgers an den Arbeitgeber:

Sozialversicherungsträger: (Rück-)Meldung wird verschlüsselt >

Datenannahmestelle des Sozialversicherungsträgers >

GKV-Kommunikationsserver >

sv.net-Clearingstelle (ITSG):

  • a) Ermittlung des Arbeitgebers anhand sv.net-Transaktionsnummer (sofern in der (Rück-) Meldung des Sozialversicherungsträgers enthalten) bzw. der in der (Rück-)Meldung enthaltenen Betriebsnummer des Arbeitgebers,
  • b) Ermittlung der E-Mail-Adresse des betreffenden Meldebetriebs (Arbeitgeber, Steuerberater etc.),
  • c) Bereitstellung der (Rück-)Meldung zum Abholen von der sv.net-Clearingstelle,
  • d) Information per E-Mail an den Arbeitgeber, dass eine (Rück-)Meldung zum Abholen bereitliegt.

Die ITSG GmbH oder sv.net haben dabei zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf Zeitpunkt, Art und Inhalt von (Rück-)Meldungen der Sozialversicherungsträger.

Die sv.net-Clearingstelle im Hause der ITSG ist lediglich Annahme- und Weiterleitungsstelle für von Arbeitgebern mit sv.net erzeugten Transaktionen und eventuellen Rückmeldungen / Fehlermeldungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, DRV, BA, UV) an die Arbeitgeber.

Die Datenvorhaltung von mit sv.net übermittelten Meldungen in der sv.net-Clearingstelle erfolgt nur bis zur erfolgreichen Weiterleitung an die Sozialversicherungsträger. Eine längerfristige Vorhaltung von Meldungen und Rückmeldungen in der sv.net-Clearingstelle darf nicht erfolgen.

Bei Verwendung der Internetanwendung sv.net/standard erfolgt keine automatische Speicherung von Meldebelegen. Meldebelege sollten daher vom Anwender unmittelbar nach der Übermittlung als PDF-Datei gespeichert bzw. ausgedruckt werden, denn sie werden nur kurzzeitig in der sv.net-Clearingstelle vorgehalten.

Rückmeldungen von Sozialversicherungsträgern an Arbeitgeber werden unmittelbar nach dem Abholen durch den Arbeitgeber bzw. nach mehrmaligen Erinnerungs-E-Mails und Nicht-Abholen in der sv.net-Clearingstelle gelöscht.

Meldungen und Rückmeldungen werden verschlüsselt übertragen. Weder die ITSG GmbH noch sv.net kennen daher ihre Inhalte.

Nicht (mehr) auffindbare Meldungen sowie Rückmeldungen können vom Arbeitgeber nur direkt beim zuständigen Sozialversicherungsträger angefordert werden.

20. Anschreiben der BG zum UV-Meldeverfahren – Welche Zugangsdaten muss ich für sv.net verwenden?

Wenn Sie ein Anschreiben Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) erhalten haben, beachten Sie bitte, dass Sie zur Registrierung in sv.net und damit zur Abgabe Ihrer Meldungen Ihre eigene Betriebsnummer verwenden müssen, nicht die im Anschreiben aufgeführte Betriebsnummer der BG. Die vorliegenden Informationen auf dem Anschreiben der BG benötigen Sie erst im Programm auf dem eigentlichen Meldebeleg.

Falls Sie Ihre Betriebsnummer aktuell nicht (mehr) feststellen können, wenden Sie sich dazu ggf. an den Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit:

Betriebsnummern-Service
66088 Saarbrücken
Telefon: 0800 – 4555520
(Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei)
Fax: 0681 988429 -1300
E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Internet: https://www.arbeitsagentur.de/

21. Wie funktioniert die Abgabe des digitalen Lohnnachweises über sv.net?

Unterstützung bei der Abgabe des digitalen Lohnnachweises mit sv.net erhalten Sie auf den Internetseiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Hier finden Sie insgesamt vier Erklärvideos, die Ihnen Schritt für Schritt erläutern, wie Sie bei der Entgeltmeldung vorgehen.

Zusätzlich zu den Filmen finden Sie eine Kurzanleitung als PDF-Datei am Ende der Seite.

WICHTIG: Bitte wenden Sie sich mit Rückfragen immer direkt an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

22. Wie deaktiviere ich einen Pop-Up-Blocker?

Ein im Browser eingestellter Pop-Up-Blocker kann Sie unter Umständen bei der Nutzung von sv.net/standard beeinträchtigen.

Möchten Sie den Pop-Up-Blocker deaktivieren, gehen Sie bitte  – je nachdem, welchen Browser Sie verwenden – folgendermaßen vor:

Anleitung für Mozilla Firefox

Anleitung für Microsoft Edge

Anleitung für Google Chrome