FAQ zur Abfrage der eAU mit sv.net

Zum 01.01.2023 wird die Abfrage der eAU verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Papierbescheinigung mehr, sondern müssen die eAU elektronisch abfragen. Arbeitgeber können dazu ein systemgeprüftes Programm nutzen. Die eAU kann auch über sv.net abgefragt werden.

In diesem Zusammenhang treten immer wieder Fragen auf. Daher haben wir ein FAQ zusammengestellt mit den wichtigsten Punkten, die immer wieder zu Rückfragen führen. Das FAQ können Sie hier abrufen:

FAQ zur Abfrage der eAU

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