Zertifikat beantragen

Hier erfahren Sie, wie Sie ein Zertifikat beantragen können.
So funktioniert's
Der Ablauf

Um am sicheren Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen teilzunehmen, stellen Sie zunächst einen Zertifizierungsantrag bei unserem Trust Center. Üblicherweise können Sie über Ihre Entgeltabrechnungssoftware oder in der Abrechnungssoftware für Leistungserbringer oder in einem separaten Verschlüsselungstool ein elektronisches Zertifikat beim ITSG Trust Center beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass während der Beantragungsphase keine wiederholte Schlüssel-Generierung durchgeführt werden darf, da es sonst zu Problemen mit dem Einlesen des beantragten Zertifikates kommt.

 

Unsere Registrierungsstelle prüft Ihre Angaben und leitet bei erfolgreicher Prüfung die Erstellung Ihres Zertifikats ein. Danach signiert das Trust Center Ihren öffentlichen Schlüssel mit einem eigenen Zertifikat und stellt den öffentlichen Schlüssel in das öffentliche Schlüsselverzeichnis.

 

Bei Erstanträgen und erneuten Anträgen ist die Identifizierung und Authentifizierung der Antragsteller über das ITSG Registrierungsportal in einen Web-Browser durchzuführen. Die elektronischen Schlüssel werden dabei parallel in der verwendeten Entgeltabrechnungssoftware oder in der Abrechnungssoftware für Leistungserbringer oder in einem separaten Verschlüsselungstool generiert.

 

Das Registrierungsportal erreichen Sie auf der Seite https://registrierungsportal.itsg.de/regportal/client/de/login.

 

Bei Anträgen über die OSTC-Onlineschnittstelle des Trust Centers erfolgt die Übermittlung der Zertifizierungsanfrage mit dem Hashcode aus der verwendeten Software beim Antragsteller über Onlineschnittstelle. Wenn die verwendete Software die OSTC-Onlineschnittstelle nicht unterstützt, dann ist für eine manuelle Übermittlung der Zertifizierungsanfrage und des Hashcodes sowie einer optionalen Eigenerklärung für Meldestelle das Uploadportal zu verwenden. Das Uploadportal erreichen Sie auf der Seite https://www.itsg-trust.de/zap/home.

 

Eine ausführliche Beschreibung einer Beantragung nach dem neuen Antragsverfahren können Sie hier herunterladen. Weitere Beschreibungen zum neuen Antragsverfahren finden Sie unter dem Menüpunkt Unterlagen zum Download.

 

Die Leistungsbeschreibung des Trust Center können Sie hier herunterladen: Leistungsbeschreibung Trust Center (PDF).

Informationen, Hinweise, Antragsverfolgung und mehr

Antragsvarianten beim ITSG Trust Center

Das Trust Center bietet die drei grundlegenden Antragformen Erstantrag, erneuter Antrag und Online-Folgeantrag über die OSTC-Onlineschnittstelle an.

 

  • Bei allen Erstanträgen muss eine Registrierung über das Trust Center Registrierungsportal durchgeführt werden. Diese Anträge können ohne oder zusätzlich mit OSTC-Onlineschnittstelle durchgeführt werden. Dies ist abhängig, ob die verwendete Software die Onlineschnittstelle des Trust Centers unterstützt. Für einzelne Teilnehmergruppen sind Online-Anträge über die OSTC-Onlineschnittstelle nicht zulässig, z.B. Datenannahmestellen.
  • Bei erneuten Anträgen erfolgt die Beantragung wie bei Erstanträgen mit einer Registrierung und gilt für Antragsteller, deren Software die OSTC-Onlineschnittstelle nicht unterstützt und somit keinen Online-Folgeantrag stellen können.
  • Bei einem Online-Folgeantrag über die OSTC-Onlineschnittstelle erfolgt die komplette Antragsabwicklung mit der verwendeten Software über die Onlineschnittstelle des Trust Centers ohne Registrierungsportal.

 

Online-Folgeanträge über die OSTC-Onlineschnittstelle setzen voraus, dass die verwendete Software die Onlineschnittstelle unterstützt, ein noch gültiges Zertifikat vom ITSG Trust Center zur elektronischen Signatur der Antragsdaten verwendet wird und sich die Kontaktperson im gültigen Zertifikat auch für das neue Zertifikat nicht ändert.

 

Zu beachten: Für einzelne Teilnehmergruppen sind Online-Folgeanträge nicht zulässig, z.B. Datenannahmestellen, Meldestellen und Anträge mit Testbetriebsnummern. Treffen die Voraussetzungen für einen Online-Folgeantrag nicht zu, dann ist ein Erstantrag oder erneuter Antrag über das Trust Center Registrierungsportal durchzuführen.

Wichtige Hinweise zur Beantragung, Folgeaufträgen und Verwendung von Zertifikaten

Im Datenaustauschverfahren ist pro Arbeitgeber oder Leistungserbringer nur ein Zertifikat für eine Betriebsnummer, gesonderte Absendernummer, Hochschulnummer, Zahlstellennummer oder ein Institutionskennzeichen erlaubt. Bei mehreren gültigen Zertifikaten zu einer Betriebsnummer oder einem IK kann gemäß den Spezifikationen für den Datenaustausch nur das Zertifikat mit der jüngsten Gültigkeit verwendet werden. Andernfalls kann es zu Verarbeitungsproblemen mit Rückmeldungen kommen.

  • Die Zertifikate werden üblicherweise direkt nach der Beantragung mit einer Gültigkeit drei Jahren ab dem Erstellungsdatum veröffentlicht. Individuelle Kundenanforderungen bezüglich des Gültigkeitszeitraums auch zum Vorgängerzertifikat können nicht berücksichtigt werden, d. h. ein neues Zertifikat beginnt mit der Beauftragung, und nicht mit dem Enddatum eines bestehenden Zertifikats.
  • Das Trust Center empfiehlt für Folgeanträge die Beantragung eines neuen Zertifikats für das PKCS-Verfahren zwei bis vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eines bestehenden Zertifikats, um eine lückenlose Fortführung des elektronischen Datenaustauschs zu ermöglichen.
  • Bitte beachten Sie, dass ein Folgeantrag sich nicht auf alle erneuten Anträge eines Antragstellers bezieht, sondern ausschließlich auf einen papierlosen Online-Folgeantrag, da hier mit einem gültigen Zertifikat die Online-Antragsdaten signiert werden. Ohne ein gültiges Zertifikat ist ein Online-Folgeantrag nicht möglich und die Anträge werden wie ein papiergebundener Erstantrag behandelt.

Wichtige Hinweise für Meldestellen

Arbeitgeber, Leistungserbringer oder Rechenzentren, die mit dem für Ihre Betriebsnummer, gesonderte Absendernummer oder Institutionskennzeichen ausgestellten Zertifikat Meldungen für weitere Nummern übertragen, gelten als Meldestelle. Wenn man für weitere Betriebsnummern oder Institutionskennzeichen Meldungen abgeben möchte, kann man entweder für jede Nummer ein eigenes Zertifikat beantragen oder ein Zertifikat als Meldestelle beantragen.

 

Üblicherweise sind Meldestellen z.B. Steuerberater, oder große Firmen mit zentraler Entgeltabrechnung für Ihre Tochterunternehmen/Zweigstellen oder Rechenzentren (Dienstleister). Zudem gilt dies auch für jede gesonderte Absendernummer mit einem Zertifikat, da hier bereits Meldungen zu einer Betriebsnummer über die abweichende Absendernummer mit Zertifikat übermittelt werden. Manche Rechenzentren verwenden für mehrere getrennte Systeme mehrere gesonderte Absendernummern jeweils mit einem Zertifikat. Hier ist für jede gesonderte Absendernummer mit einem Zertifikat eine Eigenerklärung abzugeben. Senden Sie uns nur eine Eigenerklärung für Ihre Meldestelle zu Ihrer Betriebsnummer, gesonderte Absendernummer oder Institutionskennzeichen ausgestellten Zertifikat, nicht aber Ihrer Mandanten.

 

Meldestellen müssen unabhängig vom Ablauf ihrer bestehenden Zertifikate im 1. Halbjahr 2023 eine Eigenerklärung abgeben, dass sie ihre meldepflichtigen Mandanten eindeutig identifiziert haben. Zur Registrierung als Meldestelle muss ab dem 01.07 2023 jedem Zertifizierungsantrag zusätzlich eine Eigenerklärung (PDF-Dokument) beigefügt werden. Das Formular zur Eigenerklärung für eine Meldestelle finden Sie hier zum Download.

 

Zu beachten: Meldestellen dürfen ab 2024 keinen Online-Folgeantrag für Ihr Meldestellen-Zertifikat stellen, sondern müssen stets einen neuen Zertifizierungsantrag mit Registrierung stellen und dazu die Eigenerklärung wieder mit abgeben. Die Eigenerklärungen für Meldestellen sollen über das Uploadportal an das Trust Center übermittelt werden. Das Uploadportal erreichen Sie auf der Seite https://www.itsg-trust.de/zap/upload-self-declaration.

 

Die Vorgaben wurden durch die SV-Träger im Rahmen der Gemeinsamen Grundsätze Technik geschaffen und sind nach deren Aussage ausreichend. Weitere Informationen finden Sie auf der Web-Seite Seite des BSI im Dokument „Technische Richtlinie TR-03107-1 Elektronische Identitäten und Vertrauensdienste im E-Government“ unter der URL https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03107/TR-03107-1.pdf.

 

Wir haben nur das Mandat, die Eigenerklärungen entgegenzunehmen und zu verwalten, wir haben keinen Beratungsauftrag für die Ausgestaltung der erforderlichen Maßnahmen. Nach Abgabe Ihrer Eigenerklärung können Sie den Meldestellenstatus zu Ihrem aktuellen Zertifikat hier einsehen.

Antrag stornieren oder Zertifikat sperren

Wenn Sie Ihren Antrag stornieren oder Ihr Zertifikat sperren lassen möchten, können Sie dafür die folgenden Antragsvorlagen nutzen:

Stornoanfrage (PDF)

Antrag zur Sperrung eines Zertifikates (PDF)

Tipp: Lesen Sie auch unsere FAQ, um mehr Details zur Beantragung, Sperrung oder Stornierung zu erfahren.

Online-Antragsverfolgung

Über die Online-Antragsverfolgung erhalten Sie eine Status-Übersicht Ihres Zertifizierungsantrages. Zudem können Sie hier die gültigen Zertifikate herunterladen.

Im Zuge der Bearbeitung eines schriftlichen Zertifizierungsantrages erhalten Sie eine Auftragsnummer per E-Mail. Bei Online-Anträgen wird direkt nach erfolgreicher Übermittlung der Online-Daten eine Auftragsnummer online vergeben.

Die Bearbeitungszeit für die Zertifizierung beträgt derzeit ca. 3 bis 4 Werktage.

Preise für ein Zertifikat

Bitte beachten Sie auch die Leistungsbeschreibung des Trust Centers (PDF) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ITSG GmbH (PDF).

Die Dienstleistungen werden wie folgt berechnet:

Erstanträge und erneute Anträge werden mit 99 Euro zzgl. der geltenden MwSt. berechnet

Bitte beachten Sie die Information zum neuen Antragsverfahren ab Januar 2023 auf dieser Web-Seite des Trust Centers. Erstanträge und erneute Anträge für ein weiteres Zertifikat zu einer Betriebsnummer, gesonderte Absendernummer, Hochschulnummer, Zahlstellennummer, Testbetriebsnummer oder Institutionskennzeichen werden wie ein Erstantrag eingestuft, auch wenn zusätzlich die Antragsdaten über die Online-Schnittstelle (OSTC) übermittelt werden.

Online-Folgeanträge über die Online-Schnittstelle (OSTC) werden mit 72 Euro zzgl. der geltenden MwSt. berechnet

Für Online-Folgeanträge gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Zugelassene Software zur Nutzung der OSTC und somit Online-Beantragung ohne Registrierungsportal
  • Ein gültiges Zertifikat vom ITSG-Trust Center zur Authentifizierung
  • Die Firmendaten und die Kontaktperson im bestehenden Zertifikat dürfen sich nicht im neuen Zertifikat ändern
  • Erstellung eines Zertifikats bei fehlerfreier Beantragung und ohne Eingriff eines Sachbearbeiters

Die Antragsdaten müssen automatisiert aus einer zugelassenen Software (z. B. dakota oder andere) über die Online-Schnittstelle (OSTC) übertragen werden. Eine manuelle Übermittlung per Post, Upload oder E-Mail zählt nicht dazu.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass bei der nachfolgenden Bearbeitung eines Online-Folgeantrags trotzdem ein Fehler in der übermittelten Schlüsseldatei festgestellt wird. Durch den Mehraufwand mit einer Korrektur durch den Antragsteller können wir den reduzierten Preis nicht mehr gewähren, sondern müssen den Preis wie beim Erstantrag berechnen.

Zusatzregistrierungen von Meldestellen werden ab dem 01.07.2023 mit 36 Euro zzgl. der geltenden MwSt. berechnet

Arbeitgeber, Leistungserbringer oder Rechenzentren, die mit dem für Ihre Betriebsnummer, gesonderte Absendernummer, oder Institutionskennzeichen ausgestellten Zertifikat Meldungen für weitere Nummern übertragen, gelten als Meldestelle. Wenn man für weitere Betriebsnummern oder Institutionskennzeichen Meldungen abgeben möchte, kann man entweder für jede Nummer ein eigenes Zertifikat beantragen, oder ein Zertifikat als Meldestelle beantragen.

Meldestellen müssen unabhängig vom Ablauf ihrer bestehenden Zertifikate im 1. Halbjahr 2023 eine Eigenerklärung abgeben, dass sie ihre meldepflichtigen Mandanten eindeutig identifiziert haben. Zur Registrierung als Meldestelle muss ab 2023 jedem Zertifizierungsantrag zusätzlich eine Eigenerklärung (PDF-Dokument) beigefügt werden. Das Formular zur Eigenerklärung für eine Meldestelle finden Sie hier zum Download.