eAU wird verpflichtend ab dem 01.01.2023

Ab dem 01.01.2023 keine Papiermeldung mehr

Nachdem der Starttermin für das Verfahren zum elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeit (eAU) mehrmals verschoben wurde, wird es zum 01.01.2023 für alle Arbeitgeber verpflichtend.

Alle Arbeitgeber müssen ab dem 01.01.2023 die eAU elektronisch abfragen. Dies kann mit sv.net über das Formular „Anforderung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“ durchgeführt werden. In gewohnter Weise stehen dem Arbeitgeber entsprechende Ausfüllhinweise und weitere Informationen im Formular zur Verfügung.

FAQ zum Abruf der eAU mit sv.net

Zum Starttermin sind viele Fragen zum Verfahren noch offen. Für die häufigsten Fragen rund um den Abruf der eAU und weitere Informationen rund um dieses Thema hat die ITSG ein FAQ erstellt, welches sie unter FAQ zur eAU abrufen können.

Video erklärt den Abruf Schritt für Schritt

Außerdem steht Ihnen ein Video zur Verfügung, in dem die Abfrage der eAU mit sv.net Schritt für Schritt erklärt wird. Das Video ist auf dem ITSG YouTube Kanal Schritt für Schritt Anleitung zum Abruf der eAU abrufbar.

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