Gemäß der Gemeinsamen Grundsätze Technik nach §95 SGB IV gelten für Zertifizierungsanträge neue Anforderungen zur Identifizierung und Authentifizierung der Antragsteller beim ITSG-Trust Center. In einer Einführungsphase wird das neue Antragsverfahren ab dem zweiten Quartal 2022 parallel zum Altverfahren starten. Die Antragsteller können in der Einführungsphase noch das alte oder schon das neue Antragsverfahren nutzen. Nach der Einführungsphase wird im Laufe des Jahres 2022 nur noch das neue Antragsverfahren unterstützt und wir bitten dies zu berücksichtigen. Die Termine werden noch angekündigt.
Eine ausführliche Beschreibung einer Beantragung nach dem neuen Antragsverfahren können Sie hier herunterladen. Bitte beachten Sie, dass die neuen Web-Adressen in der Beschreibung noch nicht aktiv sind.
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